Flugplatzordnung
Regeln für einen sicheren Flugbetrieb
Die Flugplatzordnung regelt den Modellflugbetrieb auf unserem Vereinsflugplatz in Leipzig-Holzhausen. Sie gilt für Mitglieder, Gastflieger und Tagesmitglieder.
Vor dem Flugbetrieb müssen die gesetzlichen Vorgaben, die Versicherungsanforderungen, die Platzregeln und die Eintragung in das Modellflugbuch beachtet werden.
Kurzüberblick
Das Wichtigste auf einen Blick
Die folgende Übersicht ersetzt nicht die vollständige Flugplatzordnung, hilft aber dabei, die wichtigsten Punkte schnell zu erfassen.
Gastflieger
Flugbetrieb durch Nichtmitglieder ist nur mit Genehmigung, Anmeldung, Einweisung und ausreichender Haftpflichtversicherung möglich.
Versicherung
Alle Teilnehmer am Flugbetrieb müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.
Modelle
Zugelassen sind Flugmodelle bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 25 kg.
Flugzeiten
Der Flugbetrieb ist täglich von 8 bis 20 Uhr erlaubt. Für Verbrenner und Turbinen gelten zusätzliche Zeitfenster.
Flugbuch
Vor Aufnahme des Flugbetriebs ist ein vollständiger Eintrag in das Modellflugbuch notwendig.
Flugleiter
Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als drei Modellen ist ein Flugleiter einzusetzen.
Vollständige Ordnung
Flugplatzordnung des Modellflugverein Leipzig-Holzhausen e.V.
Fassung vom 31. Januar 2015.
Nutzung durch Nichtmitglieder
Die Benutzung des Vereinsflugplatzes durch Nichtmitglieder ist nur mit Genehmigung eines Mitgliedes unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Der Flugbetrieb als Tagesmitglied darf nur nach vorheriger Anmeldung, Zahlung der Tagesmitgliedschaftsgebühr und Einweisung in die Platzregeln aufgenommen werden. Die Anmeldung kann bei jedem Mitglied am Platz oder beim Vorstand vorgenommen werden.
Haftpflichtversicherung und Funkanlage
Alle Teilnehmer am Flugbetrieb müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung nach § 102 LuftVZO und einer Funkanlage entsprechend geltender Vorschriften sein.
Zugelassene Flugmodelle, Lärm und Turbinenbetrieb
Zugelassen zum Flugbetrieb sind Flugmodelle mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 25 kg, mit und ohne eigenen Antrieb. Ausgenommen sind Freiflugmodelle und Modelle mit Raketenantrieb.
Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamen, funktionstüchtigen Schalldämpfern ausgerüstet sein und dem neuesten technischen Entwicklungsstand entsprechen.
Kolbenmotoren: 83 dB(A) / 25 m
Turbinentriebwerke: 95 dB(A) / 25 m
Der Betrieb dieser Modelle ist zum Nachweis der Einhaltung der Vorgaben nur mit einem aktuell gültigen und mitzuführenden Lärmpass erlaubt.
Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit betrieben werden. Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Testläufe oder Inbetriebsetzungen dürfen nicht im Park- und Aufenthaltsraum stattfinden.
Erlaubte Aufstiegszeiten
Erlaubte Aufstiegszeiten: täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Werktags: 8 bis 20 Uhr
Sonn- und Feiertags: 9 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr
Jedoch maximal bis Sonnenuntergang
Modellflugbuch und Einhaltung der Platzregeln
Vor Aufnahme des Flugbetriebs ist durch jeden Flugmodellsteuerer ein vollständiger Eintrag in das ausliegende Modellflugbuch vorzunehmen.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Flugmodellsteuerer sein Einverständnis und die Einhaltung der im Modellflugbuch ausliegenden sowie im Vereinscontainer ausgehängten aktuellen Flugplatzordnung.
Ohne Eintrag und Unterschrift im Modellflugbuch ist der Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände ausdrücklich untersagt. Eventuelle Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Beim Betrieb von 35 MHz und mehrerer Flugmodelle ist zur Frequenzkontrolle die Kanaltafel zu benutzen. Bei Kanaldoppelbelegungen sind die betreffenden Sender an einem zentralen Platz abzulegen.
Flugleiter
Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als drei Modellen ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter hat den Modellflugbetrieb zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen ordnend einzugreifen.
Während der Flugleitertätigkeit darf der Flugleiter selbst kein Modell steuern. Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zu leisten.
Weiterhin ist ein Eintrag im Modellflugbuch vorzunehmen, in dem die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebs aufzuführen sind.
Sichtflug, Ausweichpflicht und Flughöhe
Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden. Sie haben anderen bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.
Erste Hilfe
Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die an einer Erste-Hilfe-Ausbildung teilgenommen hat.
Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die der vorgeschriebenen Ausrüstung im Pkw entspricht.
Sicherheit und Rücksichtnahme
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes, nicht gefährdet oder gestört werden.
Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen, Fahrzeugabstellplätzen und des Breitewegs ist untersagt.
Start- und Landeflächen
Während des Start- und Landevorgangs müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
Parken
Das Abstellen der Pkw ist nur auf dem Parkplatz gestattet. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Vorstandes möglich.