Die „neue“ Flugplatzordnung (31.01.2015) steht Ihnen hier zum Download bereit: Flugplatzordnung

Modellflugverein Leipzig-Holzhausen e.V.

Sommerlindenstr. 16, 04319 Leipzig

Web: www.mfv-holzhausen.de

Flugplatzordnung des Modellflugvereins Leipzig-Holzhausen e.V.

vom 31. Januar 2015

  1. Die Benutzung des Vereinsflugplatzes durch Nichtmitglieder ist nur möglich mit Genehmigung eines Mitgliedes unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (ausreichendeHaftpflichtversicherung nach §102 LuftVZO,). Der Flugbetrieb als Tagesmitglied darf nur nach vorheriger Anmeldung, Zahlung der Tagesmitgliedschaftsgebühr und Einweisung in die Platzregeln aufgenommen werden. Die Anmeldung kann bei jedem Mitglied am Platz oder beim Vorstand vorgenommen werden.

  2. Alle Teilnehmer am Flugbetrieb müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung nach§102 LuftVZO und einer Funkanlage entsprechend geltender Vorschriften sein.

  3. Zugelassen zum Flugbetrieb sind Flugmodelle mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von biszu 25 kg, mit und ohne eigenen Antrieb, ausgenommen Freiflugmodelle und Modellemit Raketenantrieb. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamenfunktionstüchtigen Schalldämpfern ausgerüstet werden und dem jeweils neuesten technischen Entwicklungsstand entsprechen.

    Der Schallpegel darf für

    – Kolbenmotoren 83 dB (A)/25m
    – Turbinentriebwerke 95 dB (A)/25m nicht überschreiten.

    Der Betrieb dieser Modelle ist zum Nachweis der Einhaltung dieser Vorgaben nur miteinem aktuell gültigen und mit zuführenden Lärmpaß erlaubt. Der Lärmpass muss alle geforderten Angaben zum Modellund der Messung gemäß veröffentlichter Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge des Luftfahrt- Bundesamtes entsprechen sowie die Unterschrift des verantwortlichen Messbeauftragten beinhalten.

    Der Steuerer eines turbinengetriebenen Flugmodells hatsich vor Aufnahme des Flugbetriebs insbesondere davon zu überzeugen, dass derfestgelegte Flugsektor unter Berücksichtigung der jeweiligen Flugbetriebseigenschaften (Geschwindigkeit, Gewicht, aerodynamische Eigenschaften)ausreichend für einen sicheren Flugbetrieb ist.

    Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU) betrieben werden, die eine Begrenzung von maximaler Rotordrehzahl und Abgastemperatur vornimmt. Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher (z. B. CO2-Löscher) in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Außerdem ist am Fluggelände ein konventioneller Feuerlöscher durch den Steuerer mobil, z. B. im Pkw bereit zu halten. Die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher muss nach den Vorschriften des Herstellers gewährleistet sein. Die Inbetriebsetzung oder Testläufe von turbinengetriebenen Modellen dürfen nicht im Park- und Aufenthaltsraum (Vorbereitungsraum) stattfinden. Die Turbine ist mit dem Lufteinlauf gegen den Wind zu richten. Während der Inbetriebsetzung und des Betriebes von Turbinen dürfen sich keine Personen im Einwirkungsbereich des Abgasstrahls aufhalten und dürfen sich keine losen Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Triebwerkes befinden. Findet für den Startvorgang der Turbine Flüssiggas Verwendung, so gilt während der Inbetriebsetzung der Turbine im nahen Umkreis um das Modell Rauchverbot

  4. ErlaubteAufstiegszeiten: täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr.

    Jedoch bei Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren/Turbinentriebwerken innerhalb dieses Zeitraumes nur während folgender Zeiten:

    – Werktags von 8 bis 20 Uhr
    – Sonn- und Feiertags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr
    – jedoch max. bis Sonnenuntergang

  5. Vor Aufnahme des Flugbetriebes ist gemäß der geltenden Vorschriften und Regelungen insbesondereder Aufstiegserlaubnis durchjeden Flugmodellsteuerer vor dem Betrieb des Flugmodelles ein vollständiger Eintrag in das ausliegende Modellflugbuch vorzunehmen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Flugmodellsteuerer sein Einverständnis und die Einhaltungder im Modellflugbuch ausliegenden und zusätzlich im Vereinscontainer ausgehängten aktuellen Flugplatzordnung. Ohne Eintrag und Unterschrift im Modellflugbuch wird ausdrücklich der Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände untersagt! Eventuelle Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Alle Ansprüche aus unberechtigtem Flugbetrieb bzw. Nutzung des Vereinsgeländes trägt ausschließlich die verursachende Person. Beim Betrieb von 35Mhz und mehrerer Flugmodelle ist bei Nutzung zur Frequenzkontrolle die Kanaltafel zu benutzen. Bei Kanaldoppelbelegungen sind die betreffenden Sender an einem zentralen Platzabzulegen. Die Kanalbelegung ist vor Aufnahme des Flugbetriebes festzustellen.

  6. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter hat den Modellflugbetrieb zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen ordnend einzugreifen. Während der Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zuleisten. Weiterhin ist ein Eintrag im Modellflugbuch vorzunehmen, in dem diezeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes aufzuführen sind.

  7. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden. Sie haben anderen bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Die maximale Flughöhe beträgt 300m GND.

  8. Der Flugbetriebdarf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die an einer Erste-Hilfe-Ausbildungteilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die der vorgeschriebenen Ausrüstung im PKW entspricht.

  9. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen, Fahrzeugabstellplätzen und des Breitewegs sind untersagt.

  10. Während des Start-und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.

  11. Das Abstellen der PKW ist nur am Parkplatz gestattet. (Ausnahmen nur mit Genehmigung des Vorstandes).

    – Der Vorstand –